Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es, die Hochschule bei der Ausführung von Datenschutzvorschriften zu unterstützen und beratend mitzuwirken. Konkret sind die Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) definiert.


Danach hat der Datenschutzbeauftragte insbesondere

  • auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken, um die einzelnen davor zu schützen, dass sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden,
  • Automatisierte Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu prüfen und freizugeben sowie das zu erstellende  Verfahrensverzeichnis zu führen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Der Datenschutzbeauftragte der Hochschule ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei. Er steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Studierenden der Hochschule als Gesprächspartner in allen Angelegenheiten des Datenschutzes zur Verfügung. Alle Anfragen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.